Die letzten Dinge ordnen

 

 

Direkt vorneweg muss etwas Wichtiges gesagt werden:

 

Egal ob Ihre Unterlagen umfangreich oder ehr knapp bemessen sind,

bewahren Sie sie unbedingt zusammen und an einem Ort auf,

an dem sie auch rechtzeitig gefunden werden können!

Es macht wenig Sinn, wenn Ihre Angehörigen sie erst bei der Wohnungs- oder Hausauflösung finden. Ideal wäre es natürlich, wenn die Person Ihres Vertrauens rechtzeitig von Ihnen über alles in Kenntnis gesetzt wurde.    

 

Stichwort: Familienbuch

Ist es noch vorhanden und vollständig? 

Wenn nicht, besteht die Möglichkeit Abschriften beim Standesamt anfertigen zu lassen 

oder aber die erforderlichen, wesentlichen Urkunden in einer Mappe zusammen zu hinterlegen.

Wichtige Urkunden sind im Todesfall folgende:

- die standesamtliche Geburtsurkunde

- die standesamtliche Heiratsurkunde

- unter Umständen aber auch das Scheidungsurteil

- oder die Sterbeurkunde des Partners

Werden verlorene Urkunden neu beschafft, so müssen diese notariell beglaubigt werden, 

damit sie volle Beweiskraft haben.

 

Stichwort: Versicherungen

Im Laufe eines Lebens wurde vielleicht eine Lebensversicherung abgeschlossen.

Es ist nun wichtig, diese Unterlagen zu prüfen. Manchmal ändert sich im Laufe der Zeit der sogenannte Bezugsberechtigte, d.h. der Mensch, an den die Versicherung ihre Gelder auszahlt.

Darum prüfen Sie bitte:

- ob die Lebensversicherungsverträge eindeutig den Bezugsberechtigten zugeordnet

- die Versicherungsscheine komplett

- und die letzte Prämienquittungen beigeheftet sind.

- Sind eventuelle Beleihungen und Tilgungen auf dem neuesten Stand?

Auch andere Versicherungen, die im Todesfall jemanden begünstigen sollten überprüft werden. 

- Sind die erforderlichen Policen vorhanden?

- Befinden sich die Vericherungsunterlagen zusammen und geordnet an einem Punkt, an dem sie rechtzeitig gefunden werden können?

 

Stichwort: Sterbegeldversicherung

Manchmal reicht der bisherige Versicherungsschutz nicht aus, um die Kosten einer Beerdigung zu decken.

Viele Versicherungen wurden noch zu Zeiten abgeschlossen, in denen die Krankenkassen ein großzügiges Sterbegeld zahlten und dieses mit eingerechnet wurde. So manches Mal war auch nur der Mann gut versichert, die Ehefrau hingegen nicht. Sinnvoll wäre es dann über eine Sterbeversicherung nachzudenken, in die der Eintritt in der Regel ohne Gesundheitsprüfung und bis ins sehr hohe Lebensalter möglich ist.

Die Vorteile dieser Versicherung bestehen nicht nur darin, dass die Beiträge günstig sind,

- sondern auch, dass sie ohne bürokratischen Aufwand abzuschließen sind,

- es eine anteilige Überschussbeteiligung gibt,

- keine Wartezeit im Leistungsfall,

- man die Wahl hat, zwischen Monats-, Jahres oder Einmalzahlung,

Bei den mehr als rasant gestiegenen Kosten selbst der einfachsten Gräber auf den städtischen Friedhöfen, macht der Abschluss einer Sterbegeldversicherung definitiv Sinn, wenn man seine Angehörigen finanziell entlasten möchte.

 

Stichwort: Sterbekassen

Viele Menschen sind zusätzlich, oder manchmal aber auch ausschließlich, Mitglieder in sogenannten Sterbekassen, die im Laufe der Jahre so manches Mal von größeren Versicherungen übernommen worden sind.

Hier ist es wichtig vollständige, aktuelle Unterlagen zu Hand zu haben.

Mitunter zahlen einige der Kassen nur aus, wenn man die Mitgliedsbücher der letzten Jahre vorlegen kann. 

Sind diese abhanden gekommen, sollte man sich unbedingt zu den eigenen Lebzeiten noch um Ersatzbestätigungen der eingezahlten Beiträge kümmern.

Sehr oft handelt es sich bei den Auszahlungebeträgen im Todesfall um ehr kleinere Summen zwischen 

500 und 1.000 Euro. Auch in diesem Fall macht es definitiv Sinn, einmal über den Abschluss weiterer

finanzieller Absicherungsmöglichkeiten nachzudenken, wie die Zahlung eines Einmalbetrags auf ein

Treuhandkonto, oder den Abschluss einer guten Sterbegeldversicherung.

 

Stichwort: Krankenkasse

Weder die gesetzlichen noch die privaten Krankenversicherungen zahlen noch Sterbegeld.

Seit 2004 gibt es diese Leistungen nicht mehr.

Im Todesfall wird leidiglich der Versicherungsnehmer abgemeldet und die Chipkarte an den Versicherer zurückgeschickt.

 

Stichwort: Unfallversicherungen

Auch hier ist es wichtig, die Policen und Unterlagen auf Ihre Aktualität und Gültigkeit zu überprüfen, 

und deren Verpflichtungen bei Erwerbsunfähigkeit

oder der Verdopplung der Versicherungssumme bei Unfalltod.

 

Stichwort: sonstige Versicherungen

Kontrollieren Sie die Policen all Ihrer Versicherungen, zum Beispiel Ausbildungs- und Ausstattungsversicherungen

- ob die Policen vorliegen

- und die Zahlungen belegbar sind.

 

Stichwort: andere, wichtige Unterlagen

Auch andere Unterlagen sind im Todesfall wichtig 

und müssen auf dem aktuellen Stand bereitgestellt werden:

- wie zum Beispiel beamtenrechtliche Ansprüche auf Sterbebezüge und Beihilfen

- die Einreichungsunterlagen für Rentenansprüche,

- Pensions- und Witwenrentenansprüche

 

Stichwort: Sachversicherungen

Auch sämtliche andere Versicherungen sollten zu diesem Anlass 

auf ihre Aktualität hin überprüft werden, als da wären:- Hausratversicherung

- Einbruchdiebstahlversicherung

- Feuerversicherung- Haftpflichtversicherungen

 

Stichwort: Bankkonten

Man sollte sich im Vorfeld ein paar wichtige Fragen stellen:

- Können die Hinterbliebenen in ausreichendem Maße nach einem übrraschenden Todesfall 

Postscheckguthaben und Kontokorrentkonten, Postsparbücher und Bankguthaben problemlos nutzen?

- Wäre es im persönlichen Fall eine gute Idee, einer Person des eigenen Vertrauens Kontovollmacht zu erteilen, damit diese, auch wenn ich krankheitsbedingt einmal nicht in der Lage sein sollte, Bankgeschäfte in meinem Sinne für mich erledigen kann?

- Sind eventuelle Schlüssel von Bankschließfächern auffindbar für meine Angehörigen auffindbar?

Auch wenn man den Partner bisher immer von finanziellen Dingen verschont hat und alles selber regelte, macht es Sinn, diesen rechtzeitig zu bevollmächtigen und zu informieren. Denn sonst muss eine Ehefrau mitunter Monate auf den Erschein warten, bis sie wieder an die Bankkonten und damit an geld zum alltäglichen Leben kommt.

 

Stichwort: sonstige Forderungen

Natürlich gibt es noch eine ganze Menge anderer Möglichkeiten, Forderungen von Leistungen, die Sie beziehen könnten und bei denen es wichtig wäre, dass diese Aufnahme in Ihren Unterlagen finden würden und somit im Falle eines Falles bekannt und geordnet wären:

- Ausgleichansprüche,

- Forderungen aus dem Lastenausgleichsgesetz,

- dem Kriegsfolgegesetz

- und dem Reparationsschädengesetz

 

Sind die eigenen Hypothekenforderungen und Ihre Sicherheiten bekannt und geordnet, so dass nach einem Todesfall keine Verluste durch Nachlässigkeit eintreten können?

 

Liegt eine Liste nicht eingetriebener Schulden vor?

 

Stichwort: Schulden

Außenstände sollten regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden und aufgelistet sein, als da zum Beispiel wären:

- Hypotheken- und Darlehensschulden

- Bausparschulden

- Bürgschaften

- Schulden aus Kaufverträgen

 

Stichwort: Verpflichtungen

Festgehalten werden müssen in jedem Fall bestehende Verpflichtungen, wie

- Eigentumsvorbehalte

- Sicherungsübereignungen an Gegenständen

- und laufende Steuerverpflichtungen

 

Stichwort: Eigentum

Liegt eine aktuelle, vollständige Aufstellung persönlicher Eigentümer vor, wie:

- Allein- und Miteigentümerschaft an Grundstücken,

- deren Bebauung und Belastungen

 

Stichwort: Werte

Jeder Mensch hat im Laufe seines Lebens Dinge erworben oder erhalten, die einen manchmal emotionalen, oder sogar auch ein materiellen Wert haben und die man eventuell nach seinem Tode in ganz bestimmten Händen wissen möchte. Auch hier ist es elementar wichtig, Regelungen zu treffen, sowie für

- Wertpapiere,

- Anteile,

- Sammlungen und Wertgegenstände

Sinnvoll wäre in einigen Fällen eine Bewertung und eingehende Regelungen, zum Beispiel für Einzelstücke, wie

- Schmuck

- und wertvolle Möbel.

 

 

Stichwort: Vermögen

Gibt es eine Gesamtzusammenstellung des Vermögens, 

von dem eventuelle Gesamtschulden abgezogen wurden?

Hat man immer den Zeitwert aktualisiert?

 

Stichwort: Testament

Ist man sich im Klaren, ob man die gesetzlichen Regelungen vorziehen 

oder eine eigene, testamentarische Regelung treffen will?

 

Und auch, ab wann man hier, 

wie in anderen Bereichen unbedingt die Hilfe eines erfahrenen Fachmannes braucht?

 

Sind bei den Vorüberlegungen die

Auswirkungen der Güterstände,

von Scheidungsfolgen,

der Ordnungen der Erbfolge,

von Schenkungen und von Pflichtteilen,

von Vorausermächtigungen und Teilungsanordnungen berücksichtigt?

 

Hat man Vollmachten über den Tod hinaus gegeben?

Generalvollmachten?

Sondervollmachten?

 

Wurde an einen Testamentsvollstrecker gedacht?

 

Stichwort: Patientenverfügung

Viele Menschen haben Angst davor, einmal nur noch von Maschinen am Leben gehalten zu werden. 

Hilflos zu sein, nicht mehr entscheiden zu können. Sie haben Angst davor, dass einmal Fremde, 

oder sogar der falsche Mensch über ihr Leben entscheidet.

Für diesen Fall gibt es die sogenannte Patientenverfügung, in der man detailliert festlegen kann, was im eingetretenen Ernstfall getan werden soll und vor allem von wem, durch wessen Entscheidungen und eventuell auch wo.Sie erhalten in unserem Haus aktuelle und gültige Formulare für Patientenverfügungen, 

die Sie speziell auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche hin ausfüllen können.

 

Stichwort: Grab

Ist bereits ein Wahlgrab vorhanden und Sie möchten dieses auch weiterhin nutzen, dann fügen Sie Ihren Unterlagen bitte die Erwerbsurkunde bei. 

Wurde ein Angehöriger von Ihnen bereits in einem Reihengrab beigesetzt, besteht in Mülheim und den meisten anderen Städten keine Möglichkeit der zusätzlichen Beisetzung einer Urne im Reihengrab. 

 

Die letzten Dinge ordnen zu müssen, ist eine mühsame Angelegenheit -vor allem für die Hinterbliebenen, denen oftmals das Wissen um Zusammenhänge fehlt und die sich dann mit dem Erfassen des Ganzen sehr schwer tun und viele Stunden dafür brauchen.

 

Rechtliche Dinge, wie zum Beispiel im Bereich der Güterstände lassen sich meist eben nur zu Lebzeiten regeln. Scheuen Sie in diesem Zusammenhang nicht den Weg zum qualifizierten Fachmann!

Seine Rechnung kann nicht höher sein, als eventuelle Verluste durch Unwissen.

 

Denn Unwissenheit schützt vor Schaden nicht.

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