Es gibt immer noch viele Menschen, die glauben, dass im Todesfall Sterbegeld seitens der Krankenkassen gezahlt wird.
Doch genau das ist bereits seit 2004 nicht mehr der Fall.
Wenn man nicht selber vorgesorgt hat, müssen am Ende die Angehörigen, Kinder oder Enkel für die Bestattungskosten aufkommen.
Und gesetzt den Fall, dass man die letzten Jahre seines Lebens in einer Senioren- oder Pflegeeinrichtung zugebracht hat, kann es durchaus sein, dass die dadurch entstandenen Kosten eventuelle Rücklagen aufgebraucht haben.
Auch darum macht die finanzielle Vorsorge Sinn.
Unter anderem mit Hilfe einer kostengünstigen Sterbegeld-Versicherung, deren monatliche Beiträge nicht all zu hoch sind, kann man sehr gut vorsorgen und seine Lieben entlasten.
Der Eintritt in eine solche Sterbegeld-Versicherung
ist bis ins hohe Alter ohne Gesundheitsprüfung möglich.
Wir beraten Sie hier gerne und unverbindlich, welche Auszahlungs-Endbeträge in Ihrem Fall sinnvoll sein würden. Denn wie teuer eine Beerdigung am Ende ist, hängt größtenteils mit der gewünschten Grabart zusammen und deren Folgekosten. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichsten Grabarten - angefangen von ganz klassisch mit 25 - 30 jähriger Grabpflege bis hin zu grab-pflegefreien und auch ungewöhnlichen Bestattungsarten in den unterschiedlichsten Preis-Kathegorien.
Um ihren Familien nicht noch nach dem Tod zur Last zu fallen, behaupten ja einige, dass sie anonym bestattet werden wollen - nicht wissend, dass das bei weitem nicht die günstigste pflegefreie Grabart ist. Und nicht wissen, dass z.B. bei einem anonymen Grab in Mülheim die Familie nicht bei der Beisetzung dabei sein darf und anschließend auch den genauen Beisetzungsort nicht kennt.
Wir sind dafür da, Ihnen die Alternativen zu erklären und zusammen mit Ihnen herauszufinden,
was in Frage kommt und was nicht.
Das Kuratorium bietet in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung eine Sterbegeldversicherung oder eine Versicherung als Bestattungsvorsorge-Paket mit folgenden Vorteilen an:
01. - 06. Monat: | Rückzahlung der eingezahlten Beiträge |
07. - 12. Monat: | 25 % der Versicherungssumme |
13. - 15. Monat: | 50 % der Versicherungssumme |
16. - 18. Monat: | 75 % der Versicherungssumme |
Verfügt man über angesparte Gelder, die man für seine spätere Bestattung vorgesehen hat, so macht es absolut Sinn diese auf Treuhandkonten festzulegen und damit vor Zugriffen anderer zu schützen.
Wir beraten Sie auch hier gerne und unverbindlich.
Vorauszahlungen für den Vorsorgevertrag werden in unserem Hause sicher und zugriffs-frei bei der Bestattungsvorsorge- Treuhand AG angelegt. Die Treuhand AG unterliegt dem strengen, deutschen Aktiengesetz.
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Düsseldorf. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse. Hierüber erhalten Sie von dieser eine entsprechende Bestätigung.
Wie ein Treuhand-Vertrag funktioniert: