Die Patientenverfügung

Selber bestimmen - solange man dazu noch in der Lage ist

 

 

Es ist überaus sinnvoll, sich eingehend damit auseinander zu setzen, 

wer einmal die eigenen Angelegenheiten regeln soll, wenn man selber nicht mehr dazu in der Lage ist, weil man z.B. schwerst erkrankt ist oder dement. Damit man sicher sein kann, 

dass die eigenen Anlegenheiten im Ernstfall einmal so geregelt werden, wie man es wünscht, 

sollte man in gesunden Tagen Vorsorge treffen.

 

Eine Patientenverfügung regelt, welche ärztlichen Maßnahmen zur medizinischen Versorgung man sich für sich wünscht und welche man ablehnt. Auf diese Weise übt man sein Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, wenn man dazu selber nicht mehr in der Lage ist. 

Selbstverständlich ist diese Verfügung immer wieder zu ändern und zu modifizieren.

 

Eine Patientenverfügung ist für Ärzte verbindlich, wenn die behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die sie ausgestellt worden ist. Sie muss alle juristischen Formalien enthalten, die vom Gesetzgeber in diesem Fall gefordert werden, wie z.B. alle Personenangaben und genaue Beschreibungen der jeweiligen Situationen und gewünschten Maßnahmen.

Sie tritt dann in Kraft, wenn man als Patient nicht einwilligungsfähg ist, man bei Erstellung der Verfügung volljährig und einwilligungsfähig war, und der Wille für konkrete Lebens- und behandlungssituationen festlegt und darüber hinaus, die geplante Maßnahme notwendig ist.

 

Ideal ist es, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden. 

Ideal ist, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden. Darin benennt man eine Person seines Vertrauens wie den Ehepartner, Kinder, Geschwister, Freund oder Freundin. Durch diesen Auftrag wird er oder sie zm Bevollmächtigten in Gesundheitsfragen. 

Wichtig ist, dass man sich gründlich mit diesem Menschen unterhält. 

Denn er oder sie muss genau wissen, was man sollte und was nicht. Nur so kann er im Ernstfall wirklich die richtigen Entscheidungen treffen. Diesen Menschen kann man auch als rechtlichen Betreuer vorschlagen, sollte das einmal von Nöten sein. Damit erklärt man, dass dieser in allen wichtigen Angelegenheiten für einen handeln kann.

 

Man sollte seinem Hausarzt mitteilen, dass es eine Paientenverfügung gibt.

Die wenigsten Hausärzte möchten die Patientenverfügungen zu den Unterlagen hinzufügen, 

weil sie meistens ein Platzproblem haben. Doch sie können es in den Akten vermerken. 

Wichtig ist, es die Angehörigen wissen und dass sie die Verfügung griffbereit haben, 

wenn es soweit sein wollte und diese nötig werden sollte.

 

Natürlich muss man keine Patientenverfügung ausfüllen.

Es gibt nichts, was einen dazu verpflichtet - außer vielleicht eigene konkrete Wünsche, 

die sonst unter Umständen niemand kennt, bzw. der Arzt nicht durchführen kann, 

wenn eben eine solche Patientenverfügung nicht vorliegt.

 

Wir halten für Sie eine aktuelle Patientenverfügung bereit.

 

Entweder schicken wir Ihnen diese gerne  per e-Mail zu

oder zusammen mit unserer Vorsorge-Broschüre auf dem Postweg.

Nutzen dazu bitte das Formular unten auf der Seite.

 

Eine Patientenverfügung sollte alle paar Jahre von Ihnen, mit Ihrer Unterschrift und dem aktuellen Datum, bestätigt werden. Überlegen Sie gut, wem Sie ihr Leben, bzw. die Entscheidungen über Ihr Leben in die Hände legen, wenn Sie es einmal nicht mehr selber entscheiden können und fragen diese Menschen, ob sie sich überhaupt im Stande zu derartigen Entscheidungen fühlen.

 

Besprechen Sie medizinische Fragen, wie die über die Palliativmedizin (Schmerzbekämpfende und Schmerzunterdrückende Medizin) ruhig mit dem Arzt Ihres Vertrauens.

 

 

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