Die Feuerbestattung, auch als Kremation oder Einäscherung bezeichnet, ist in Mitteleuropa bereits seit der Bronzezeit bekannt. Heutzutage wird der Verstorbene zunächst in einen Sarg gebettet und anschließend in diesem in einem Krematorium verbrannt.
Die Asche des Verstorbenen wird von Krematoriumsmitarbeitern in eine Urne gefüllt, die dann beigesetzt wird. Vor der Feuerbestattung müssen die Angehörigen des Verstorbenen bestätigen, dass die Verbrennung der ausdrückliche Wille des Verstorbenen war, wenn dieser das nicht zu seinen Lebzeiten selber schriftlich festgehalten hat.
Vor jeder Einäscherung findet eine so genannte zweite Leichenschau statt, um zu überprüfen,
ob der Verstorbene tatsächlich eines natürlichen Todes gestorben ist.
Gerade bei der Feuerbestattung gibt es mittlerweile eine Vielzahl von unterschiedlichsten Grab- und Beisetzungsarten. In Deutschland besteht für Urnen ein Friedhofszwang. Ausnahme hier: das Bundesland Bremen. Dort dürfen die Angehörigen unter bestimmten Vorraussetzungen die Asche eines Verstorbenen im eigenen Garten beisetzen.
Für die anderen deutschen Bundesländer gilt weiterhin der Friedhofszwang für Urnen.
Die Mitnahme einer Urne nach Hause ist nur bis zum Termin der Beisetzung auf einem Friedhof erlaubt.
Im benachbarten Ausland sieht das anders aus. In Holland ist es durchaus erlaubt, die Asche von Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen. Das verleitet dann viele zur Annahme, dass wenn Sie Ihre Angehörigen in den Niederlanden einäschern lassen, dass sie danach die Urne mit nach Hause nehmen dürfen. Doch das ist definitiv nicht der Fall.
Sobald die Urne die deutsche Grenze passiert hat, gilt der Friedhofszwang für diese Urne.
Legal ist die Aufbewahrung einer in Holland kremierten Urne dann immer noch nicht.
Alternativ zum klassischen Friedhof ist es bei uns in Deutschland lediglich möglich auf See beigesetzt zu werden oder zu den Füßen eines Baumes in einem ausgewiesenen RuheForst oder FriedWald oder in einer Urnenkirche, bzw. einem Kolumbarium.
Wir stellen Ihnen an dieser Stelle nun einige Grabarten vor.
Sicherlich gibt es darüber hinaus auch noch Alternativen. Die Stadt Essen bietet zum Beispiel mittlerweile Gräber an, in die neben dem Menschen auch die Asche seines Haustieres beigesetzt werden dürfen.
Es gibt in Mülheim auch grabpflegefreie Partnergräber, Buchenhain-Bestattungen auf der grünen Wiese zu den Füßen einer Buche auf dem Mülheimer Hauptfriedhof, wo es unter anderem auch Baumbestattungen gibt, sowie die Möglichkeit des Verstreuens.
Sprechen Sie uns an - wir erklären Ihnen gerne jede Grabart unverbindlich und persönlich!
Urnenwahlgrab:
Das Urnenwahlgrab ist ähnlich wie das Wahlgrab zur Erdbestattung ein Grab, dessen Lage man sich aussuchen kann. In Mülheim ist es ein 4-stelliges Grab, in dem bis zu 4 Urnen einer Familie beigesetzt werden können. Das Grab läuft über 30 Jahre und kann immer wieder verlängert werden. Auch hier müssen 25 Jahre Ruhezeit gewährleistet sein, wenn erneut eine Urne beigesetzt werden soll.
Urnenreihengrab:
Bei dieser Grabart kann man sich die Lage nicht aussuchen. Auch das Urnenreihengrab wird der Reihe nach auf dem gerade aktuellen Beisetzungsfeld belegt. Es ist ein einstelliges Grab, das über 25 Jahre läuft und nicht verlängert werden kann. Die Zubeerdigung, z.B. eines Ehepartners ist nicht möglich. Es ist in der Regel wesentlich günstiger als ein Urnenwahlgrab.
Anonymes Urnengrab:
Bei der anonymen Bestattung dürfen die Angehörigen in Mülheim nicht dabei sein und erfahren auch später nicht den genauen Beisetzungsort. Laut Friedhofssatzung hat die Stadt Mülheim die freie Entscheidung, auf welchem der Mülheimer Friedhöfe in welchem Grab beigesetzt wird. Beschränkte sich die Beisetzung der anonymen Urnen vor Satzungsänderung auf den Altstadtfriedhof, muss das nun nicht mehr der Fall sein.
Es gibt durchaus Friedhöfe außerhalb Mülheims, wo die Anwesenheit von Angehörigen bei der Beisetzung möglich ist. Sprechen Sie uns ruhig darauf an - wir helfen Ihnen gerne weiter.
Urnenrasengrab:
Wie schon bei der Erdbestattung gibt es auch bei der Feuerbestattung auf einigen Friedhöfen die Möglichkeit eines Rasengrabes. Das sind Grabstätten, die nach der Beisetzung, bei der die Angehörigen dabei sein können, eingesät und als Rasenfläche vom Friedhof gepflegt werden. Hier besteht in der Regel die Erlaubnis, eine Grabplatte mit dem Namen des Verstorbenen legen zu lassen. Die Grabpflege für Angehörige entfällt, doch der Verstorbene behält auch nach dem Tod seinen Namen und die Trauernden einen konkreten Ort zu dem sie gehen können.
Urnengemeinschaftsgrab:
Diese, auf Mülheimer Friedhöfen noch recht junge Grabart, wurde sehr gut angenommen.
Auf dem Mülheimer Hauptfriedhof und dem Styrumer Friedhof sind mittlerweile eine ganze Reihe dieser Gräber entstanden. Es handelt sich immer jeweils um ein Grabfeld, in etwa in der Größe eines einstelligen Wahlgrabes. In dieses Feld werden nach und nach 16 Urnen beigesetzt. Eine jede an ihren Platz. Angehörige können ganz normal bei der Beisetzung dabei sein und kennen die genaue Stelle, an der ihr Verstorbener beigesetzt wurde. Das Grab läuft über 25 Jahre. Die Grabpflege ist im Kaufpreis enthalten, ebenso die Inschrift des Namen des Verstorbenen auf dem Grabstein, der in der Mitte der Grabstelle aufgestellt wird. Verlängerungen sind jedoch nicht möglich.
Stelen/ Urnenkammern:
In Mülheim auf dem Dümptener Friedhof und dem Broicher Friedhof gibt es Urnen-Stelen, das sind Säulen, mit bis zu vier übereinanderliegenden Urnenkammern, in die jeweils bis zu 3 Urnen einer Familie beigesetzt werden können und breitere Urnenwände mit einer größeren Anzahl eben solcher Urnenkammern. Soweit ausreichend vorhanden, kann man sich die Urnenkammer aussuchen. Man erwirbt sie für 30 Jahre und kann optional immer wieder verlängern. Auch hier ist es wichtig zu bedenken, dass wenn zubeerdigt wird, auch hier die Mindestruhezeit einer Urne bei 25 Jahren liegt und die entsprechende Anzahl von Jahren nachgekauft werden muss, damit diese 25 Jahre Ruhezeit gewährleistet sind. Eine Grabpflege entfällt. Die Grabplatte, die die Urnenkammer verschließt,
kann individuell von einem Steinmetz mit Namen, Daten und Motiven versehen werden.
Urnenkirchen:
Mittlerweile gibt es auch einige Kirchen, die zu Urnenkirchen umgewidmet wurden. Hier in Mülheim gibt es die Auferstehungskirche an der Tiegelstraße in Mülheim-Dümpten. Dort wurden Urnenwände gebaut, in die Urnen beigesetzt werden können. Viele Kammern sind dort jedoch bereits reserviert, bzw. belegt. Mittlerweile ist man sogar schon nach außen ausgewichen und hat im Gartenbereich Stelen geschaffen.
Urnenfriedhof August Fohrmann:
Wetter-unabhängig, grabpflegefrei, geschützt und 24-Stunden für Urnenkammerinhaber geöffnet.
Die kleine Urnenkammer im Urnenhaus jedoch zur Zeit Mülheims günstigste Grabart. In einem ganz besonderen Rahmen können Angehörige ihre Verstorbenen an jedem Tag und zu jeder Stunde besuchen. Die Ruhezeit beträgt 12 Jahre, es gibt Einzelkammern, Doppelkammern und Familienkammern und natürlich kann immer wieder verlängert werden.
Baumbestattungen:
Auf einigen Friedhöfen gibt es mittlerweile auch die Möglichkeit, sich zu den Füßen eines Baumes bestatten zu lassen. Auch hier entfällt die Grabpflege für Angehörige, bleibt dennoch ein Ort, an dem man dem Verstorbenen nahe sein kann. Wem das nicht naturnah genug ist, kann sich für die Beisetzung in einem FriedWald oder einem RuheForst entscheiden. Das sind richtige Waldgebiete, die zu Bestattungswäldern umgewidmet worden sind, wo man zu den Füßen eines Gemeinschaftsbaumes oder eines Familienbaumes beigesetzt werden kann. Bei der Beisetzung können die Angehörigen anwesend sein, die Lage des Waldgrabes ist bekannt und auch gekennzeichnet.
Die Grabpflege übernimmt die Natur. Im Rahmen eines Waldspazierganges kann man seinem Verstorbenen nahe sein. Wird der Baum zerstört, z.B. durch Sturm oder einen Blitzeinschlag, so wird er durch einen gleichwertigen jungen Baum ersetzt. Durch einen solchen Wald darf keine Straße gebaut werden. Es ist sozusagen auch ein Stück aktiven Naturschutzes.
Seebestattung:
Die Seebestattung ist eine Bestattungsform, die insbesondere von Menschen gewählt wird, die eine besondere Verbindung zur See hatten. Einer Seebestattung geht immer eine Einäscherung des Verstorbenen voraus. Die Asche wird dann in einer speziellen wasserlöslichen Urne auf See versenkt. Natürlich können auch hierbei die Angehörigen dabei sein, wenn sie es wünschen. Die Seebeisetzung einer Urne in Deutschland erfolgt in der Nord- und Ostsee. Sie darf nur über sogenanntem „rauem Grund“ außerhalb der Dreimeilenzone erfolgen. Als rauer Grund werden Seegebiete bezeichnet, in denen kein Fischfang oder Wassersport betrieben wird.
Es gilt, sich schon zu Lebzeiten Gedanken zu machen, wie und wo die Familie trauern möchte. Wie bei allen Bestattungen ohne feste Grabstätte, fehlt nämlich einer nicht unbeträchtlichen Zahl von Hinterbliebenen die Möglichkeit eines Friedhofbesuches. In Deutschland wird die komplette Asche in einer wasserlöslichen Urne auf See beigesetzt. In Holland z.B., darf die Asche auch auf See verstreut werden. Es ist durchaus möglich, auch als Deutscher, die Asche eines Verstorbenen in Holland beizusetzen und auch ausstreuen zu lassen, wenn man das möchte.
Seebestattungen sind weltweit möglich. Gerne beraten wir Sie, dieses Thema betreffend, ausführlich.
Bergbestattung/ Almbestattung/ Bergbachbestattung:
In der Schweiz ist es z.B. möglich, die Asche eines Verstorbenen auf einem Berg, einer Almwiese oder in einem Bergbach zu bestatten/ zu verstreuen. Voraussetzung für eine Almwiesenbestattung ist der Erhalt der natürlichen Umgebung der Grabstelle, wie es bei allen Naturbestattungen gewünscht ist. Daher wird bei der Beisetzung der Asche eine biologisch abbaubare Urne verwendet. Den Angehörigen ist es meist nicht erlaubt, einen Grabstein an der Grabstelle errichten zu lassen oder das Grab zu bepflanzen. Die Vegetation an der Grabstelle wird nicht gepflegt, sondern der Natur überlassen. Entscheiden sich die Angehörigen, die Asche des Verstorbenen zu verstreuen, so gibt es keine feste Grabstelle. Die Asche kann in alle Himmelsrichtungen verstreut werden.
Auch diese Bestattungsart ist für Deutsche in der Schweiz nutzbar.
Diamantbestattung:
Bei der Diamantbestattung handelt es sich um eine relativ seltene und außergewöhnliche Bestattung. Nach der Verbrennung des Verstorbenen wird ein Teil der Asche durch ein spezielles Verfahren in einen Diamanten umgewandelt. Aufgrund technischer Grenzen sind diese Diamanten in der Regel nicht größer als ein Streichholzkopf.
Der Großteil der Asche kann nicht zur Erzeugung eines Diamanten verwendet werden und wird separat beigesetzt werden. Je nachdem, für welchen Anbieter dieses Verfahrens man sich entscheidet, garantiert dieser die Beisetzung der restlichen Asche z.B. auf einer Bergwiese oder einem Friedhof. Man kann diese jedoch auch auf dem heimatlichen Friedhof bestatten lassen in einem Grab eigener Wahl. Bei dieser Art der Bestattung entstehen meist sehr hohe Kosten, die oftmals weit über den günstig erscheinenden Angeboten liegen, mit denen geworben wird. Es empfiehlt sich hier, sich erst einmal ein seriöses, bindendes und ausführliches Angebot machen zu lassen. Gerne sind wir Ihnen auch hier behilflich.